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Auf diesen Internetseiten informieren wir Sie über den Energieausweis für Gebäude. Was Sie wissen sollten:
Gerne erstellen wir auch einen Energieausweis für Ihr Gebäude. Sie möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren? Wir bereaten Sie gerne und erstellen die erforderlichen Nachweise z.B. für das KFW-CO2- Gebäudesanierungsprogramm. |
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ein Angebot von Rupprecht Architekten
Am Westende 18a 44892 Bochum
Telefon 0234 - 92234 - 0 Fax 0234 - 92234 - 10

Rupprecht Architekten
Dipl.-Ing. Roland Rupprecht
Am Westende 18a
44892 Bochum
Telefon: 0234 - 92234 - 0
Telefax: 0234 - 92234 - 10
Rupprecht Architekten im Internet:
www.rupprecht-architekten.de
Berufsbezeichnung:
Roland Rupprecht, freiberuflicher Architekt; Mitglied der AKNW seit 1997
Berufsrechtliche Regelungen:
Inhaltlich verantwortlich: Roland Rupprecht
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Der Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Er weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises:
Bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Heizenergieverbrauch der letzten 3 Jahre zugrundegelegt und auf die Gebäudenutzfläche bezogen.
Dem bedarfsorientierten Energieausweis liegt die ingenieurmäßige Bewertung der Gebäudehülle und der Heizungs- und Warmwasseranlage zugrunde. Dabei wird der Energieverbrauch eines "Normalnutzers" berechnet.
Bei der bedarfsorientierten Berechnung können im Gegensatz zur verbrauchsorientierten
Berechnung die Einsparpotenziale der Modernisierungstipps konkret angegeben
werden.
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich.
Der Energieausweis soll deshalb die Nutzer über die Energieeffizienz ihres Gebäudes informieren und so auf dem Immobilienmarkt für mehr Transparenz sorgen. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.
Der Energieausweis ist zukünftig vorgeschrieben für alle Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt. Auch kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Der Energieausweis ist also für Wohn und Nichtwohngebäude auszustellen. Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind. Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen. Dies ist neu!
Energieausweise für Gebäude dürfen nur von qualifizierten und unabhängigen Ausstellern erstellt werden, die bei der Deutschen Energie Agentur registriert sind. Dies sind in der Regel Architekten, Ingenieure oder geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk.
Architekten sind unabhängige Berater und können Ihr Gebäude objektiv und unabhängig von Bauprodukten oder Gewerken beurteilen. So erhalten Sie mit Ihrem Energieausweis eine fundierte Einschätzung des Ist-Zustandes und darüberhinaus Modernisierungstipps, die auf einer ganzheitlichen Bewertung Ihres Gebäudes basieren. Schließlich sind bei einer energetischen Sanierung in der Regel auch baukonstruktive und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen. Falls ein Modernisierungstipp umgesetzt werden soll, können Sie «nahtlos» weitere Architektenleistungen, wie z.B. Kostenschätzung, Baugenehmigung, Ausschreibungen, etc. beauftragen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis für Gebäude enthält u.a. folgende Angaben:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis für Gebäude enthält u.a. folgende Angaben:
Die Kosten zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises richten
sich im Wesentlichen nach der Größe und der Art des Gebäudes
und dem Aufwand zur Beschaffung bzw. Ermittlung der erforderlichen Daten.
Sie können den Kostenaufwand gering halten, indem Sie uns folgende Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen:
Gerne erstellen wir Ihnen für den bedarfsorientierten Energieausweis ein .
Die Kosten eines verbrauchsorientierten Energieausweises betragen 45,82 € (inklusive 19% MwSt. in Höhe von 7,32 €) Dabei liefert der Gebäude-Eigentümer die erforderlichen Daten und Unterlagen.