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Auf diesen Internetseiten informieren wir Sie über unsere Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Durch die seit 1998 geltende Baustellenverordnung sind Sie als Bauherr bei bestimmten Bauvorhaben zur Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators verpflichtet. Was Sie wissen sollten:
Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die bei Ihrem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen nach der Baustellenverordnung und machen Ihnen ein individuelles Angebot über unsere Leistungen als SiGeKo.
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ein Angebot von Rupprecht Architekten
Am Westende 18a 44892 Bochum
Telefon 0234 - 92234 - 0 Fax 0234 - 92234 - 10
Rupprecht Architekten
Dipl.-Ing. Roland Rupprecht
Am Westende 18a
44892 Bochum
Telefon: 0234 - 92234 - 0
Telefax: 0234 - 92234 - 10
Rupprecht Architekten im Internet:
www.rupprecht-architekten.de
Berufsbezeichnung:
Roland Rupprecht, freiberuflicher Architekt; Mitglied der AKNW seit 1997
Berufsrechtliche Regelungen:
Inhaltlich verantwortlich: Roland Rupprecht
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Webdesign & Umsetzung: www.web-printdesign.net
Nach der Baustellenverordnung trifft den Bauherrn diese Pflicht. Demnach sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator
| Baustellenbedingungen | Berücksich- tigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung |
Voran- kündi- gung |
Koordi- nator |
SiGePlan | Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) | |
| Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers |
kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefähr- liche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
| eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefähr- liche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
| mehrerer Arbeitgeber, die gleich- zeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | ja | ja |
| mehrerer Arbeitgeber, die gleich- zeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefähr- liche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
| mehrerer Arbeitgeber, die gleich- zeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
| mehrerer Arbeitgeber, die gleich- zeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefähr- liche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 sind:
Die Vergütung für Leistungen des SiGe-Koordinators richten sich u.a. nach der Größe und Art des Bauvorhabens, der Lage der Baustelle, den Gefährdungspotentialen, der Anzahl der Gewerke, der Länge der Bauzeit oder den zu berücksichtigen betrieblichen Abläufen. Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Honorarangebot.